Pflicht für Vignette
Seit dem 1. Januar 2025 gibt es in allen Ballungsräumen mit mehr als 150.000 Einwohnerinnen und Einwohnern feste Umweltzonen. Für die Einfahrt in solche Umweltzonen benötigen Sie die französische Umwelt- oder Feinstaub-Plakette "Crit’Air". Von daher raten wir zu dem Kauf einer solchen Vignette, um Bußgeldzahlungen zu umgehen.
Zusätzlich gibt es sogenannte „ZPad Zonen“. In diesen Zonen gibt es ebenfalls eine Luftschutzzone, die jedoch nur temporär in Kraft tritt, wenn die Feinstaub-Belastungsgrenze überschritten wird. Wir haben bisher zwar noch nicht den Fall gehabt, dass so eine Zone tatsächlich gesperrt wurde, man weiß ja aber nie was die Zukunft so bringt. Daher empfehlen wir Ihnen, auch aus diesem Grund sich die französische Umweltvignette anzuschaffen (die grüne deutsche Plakette reicht übrigens nicht aus).
Die Vignette kommt an die Windschutzscheibe und es gibt sie in sechs Kategorien, in die die Autos je nach Jahr der Erstzulassung, der Abgaswerte, etc. eingeteilt werden. Fahrzeuge für Behinderte und Oldtimer können aber auf Antrag von der Vignettenpflicht befreit werden.